Aktuelle Informationen aus unserer Praxis

Praxis-Schließungstage im Jahr 2024

Samstag, 23. Dezember 2023

Zu den folgenden Zeiten bleibt die Praxis im Jahr 2024 geschlossen:

Am Faschingsdienstag, den 13.02.2024

sowie…

vom 25.03.2024 bis 28.03.2024

vom 27.05.2024 bis 31.05.2024

vom 05.08.2024 bis 23.08.2024

vom 14.10.2024 bis 25.10.2024

Je nach weiterem Verhalten der Politik und der Krankenkassen gegenüber der ambulanten medizinischen Versorgung können weitere Schließungstage momentan (Stand 23.12.23) nicht ausgeschlossen werden.

Elektronisches Rezept - weitere Mitteilung

Donnerstag, 07. Dezember 2023

Durch die gesetzlich verpflichtenden Vorgaben des Elektronischen Rezepts ab dem 01.01.2024 ändert sich auch etwas im Praxisablauf.

Die Praxissoftware lässt eine Erstellung eines Elektronischen (rosa) Medikamentenrezepts ohne Vorlage der Elektronischen Gesundheitskarte nicht zu. Das hat an jedem Quartalsanfang Konsequenzen, da hier – und insbesondere am ersten Arbeitstag im Quartal – eine Menge Kassenrezepte im Vorfeld vorbestellt wurden. Diese können von uns durch die politischen Entscheidungen dann jedoch nicht mehr für die Abholung vorbereitet werden, solange wir nicht einen Versicherungsnachweis vorliegen haben.

Bislang hatten wir zum Quartalsanfang in der Regel um die 100 vorbestellte Rezepte vorbereitet – dies geht nun nicht mehr. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn insbesondere zu Quartalsbeginn die Wartezeiten auf das Rezept länger sein werden. Bedenken Sie im Frust dann immer, das auch wir nur das Ende der „Kette der politischen Vorgaben“ sind und für die Probleme zu diesen Zeiten nicht zuständig sind.

Im Laufe eines jeden Quartals wird sich die Situation zunehmend entspannen, da die meisten Versicherungsnachwiese dann in unserer Praxis vorliegen werden.

Trotzdem freuen wir uns auf das E-Rezept, welches wir aktuell bereits immer weiter zunehmend nutzen. Die erstellten Rezepte können dann mit der Gesundheitskarte in der Apotheke der Wahl eingelöst bzw. abgerufen werden.

Nochmals möchten wir dazu raten, sich mit den Krankenkassen und der E-Rezept-App der GEMATIK (und nicht jeder einzelnen Krankenkasse) vertraut zu machen. Dies ist eine sehr sinnvolle Version, denn laut Vorgaben wird es möglich sein, zusehen…

  1. Ob das dann bestellte Rezept auch schon unterschrieben ist (das ist mit der Gesundheitskarte natürlich nicht sichtbar)
  2. Ob der verschriebene Wirkstoff evtl. mit einer bestehenden Medikation schwere Interaktionen und damit Nebenwirkungen verursachen könnte (sehr sinnvoll beispielsweise bei Notdienstbesuchen!)

Weiterhin soll es möglich sein, das vorbereitete Rezept über die App an die Apotheke der Wahl zu übermitteln und eine Rückmeldung zu erhalten, wenn dieses auch vorrätig ist. Seeeeeehr sinnvoll, denn wie oft sind Sie in einer Apotheke – das Medikament muss aber erst bestellt werden.