Aktuelle Informationen aus unserer Praxis

Praxis-Schließungstage im Jahr 2024

Samstag, 23. Dezember 2023

Zu den folgenden Zeiten bleibt die Praxis im Jahr 2024 geschlossen:

Am Faschingsdienstag, den 13.02.2024

sowie…

vom 25.03.2024 bis 28.03.2024

vom 27.05.2024 bis 31.05.2024

vom 05.08.2024 bis 23.08.2024

vom 14.10.2024 bis 25.10.2024

Je nach weiterem Verhalten der Politik und der Krankenkassen gegenüber der ambulanten medizinischen Versorgung können weitere Schließungstage momentan (Stand 23.12.23) nicht ausgeschlossen werden.

Elektronisches Rezept - weitere Mitteilung

Donnerstag, 07. Dezember 2023

Durch die gesetzlich verpflichtenden Vorgaben des Elektronischen Rezepts ab dem 01.01.2024 ändert sich auch etwas im Praxisablauf.

Die Praxissoftware lässt eine Erstellung eines Elektronischen (rosa) Medikamentenrezepts ohne Vorlage der Elektronischen Gesundheitskarte nicht zu. Das hat an jedem Quartalsanfang Konsequenzen, da hier – und insbesondere am ersten Arbeitstag im Quartal – eine Menge Kassenrezepte im Vorfeld vorbestellt wurden. Diese können von uns durch die politischen Entscheidungen dann jedoch nicht mehr für die Abholung vorbereitet werden, solange wir nicht einen Versicherungsnachweis vorliegen haben.

Bislang hatten wir zum Quartalsanfang in der Regel um die 100 vorbestellte Rezepte vorbereitet – dies geht nun nicht mehr. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn insbesondere zu Quartalsbeginn die Wartezeiten auf das Rezept länger sein werden. Bedenken Sie im Frust dann immer, das auch wir nur das Ende der „Kette der politischen Vorgaben“ sind und für die Probleme zu diesen Zeiten nicht zuständig sind.

Im Laufe eines jeden Quartals wird sich die Situation zunehmend entspannen, da die meisten Versicherungsnachwiese dann in unserer Praxis vorliegen werden.

Trotzdem freuen wir uns auf das E-Rezept, welches wir aktuell bereits immer weiter zunehmend nutzen. Die erstellten Rezepte können dann mit der Gesundheitskarte in der Apotheke der Wahl eingelöst bzw. abgerufen werden.

Nochmals möchten wir dazu raten, sich mit den Krankenkassen und der E-Rezept-App der GEMATIK (und nicht jeder einzelnen Krankenkasse) vertraut zu machen. Dies ist eine sehr sinnvolle Version, denn laut Vorgaben wird es möglich sein, zusehen…

  1. Ob das dann bestellte Rezept auch schon unterschrieben ist (das ist mit der Gesundheitskarte natürlich nicht sichtbar)
  2. Ob der verschriebene Wirkstoff evtl. mit einer bestehenden Medikation schwere Interaktionen und damit Nebenwirkungen verursachen könnte (sehr sinnvoll beispielsweise bei Notdienstbesuchen!)

Weiterhin soll es möglich sein, das vorbereitete Rezept über die App an die Apotheke der Wahl zu übermitteln und eine Rückmeldung zu erhalten, wenn dieses auch vorrätig ist. Seeeeeehr sinnvoll, denn wie oft sind Sie in einer Apotheke – das Medikament muss aber erst bestellt werden.

Es muss leider losgehen: Einschränkung erster Leistungen in unserer Arztpraxis – wir können keine für uns kostendeckende 24h-Blutdruckmessung mehr anbieten

Dienstag, 10. Oktober 2023

Unser 24h-Blutdruckmessgerät ist innerhalb eines Jahres zum dritten Mal defekt. Aktuell würde eine Instandsetzung ca. 496€ kosten. Wir hatten innerhalb der letzten 12 Monate bereits über 600€ dafür bezahlen müssen – die Wartungskosten dabei noch nicht berücksichtigend.

Da die gesetzlichen Krankenversicherungen aktuell für eine Untersuchung eine Vergütung von 6,42€ pro Untersuchung (das beinhaltet auch die insgesamt ca. 10-15Minuten Arbeitszeit einer Medizinischen Fachangestellten für Geräteprogrammierung, Geräteanlage am Patient, Ausdruck eines auszufüllenden Protokolls, Ablegen des Geräts am Folgetag, Einlesen der Daten am PC sowie Reinigung des Gerätes nach Medizinproduktegesetz und Hygienevorschriften)

Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach, liebe Krankenkassen, lieber „unparteiischer“ Schlichter bei den Honorarverhandlungen: Wie bitte soll man mit 6,42€ für diese Untersuchung kostendeckend arbeiten? Es ist schlichtweg unmöglich!

Wir jedenfalls bieten diese eigentlich wichtige Untersuchung ab sofort nicht mehr an und lassen das defekte Gerät entsorgen.

Traurig ist das!

Sie stellen sich beim Facharzt vor – dort wird jedoch von Ihnen eine Dringlichkeitsüberweisung für die Behandlung verlangt – eine Klarstellung dazu

Dienstag, 26. September 2023

Die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen immer wieder hierzu fest:

Es ist nicht zulässig, dass Patienten vonseiten einer Facharztpraxis mit einer bestehenden regulären Überweisung zum Hausarzt zurückgeschickt werden, um diese in einen Hausarzt-Vermittlungsfall eintauschen zu lassen.

Ebenfalls ist es nicht zulässig, eine eigene Terminvergabe abseits medizinischer Gründe zu verweigern und einen Hinweis auf einen vermeintlichen Überweisungszwang auszusprechen.

Das bedeutet: Das Ausstellen einer Dringlichkeitsüberweisung auf Verlangen der Facharztpraxis ist nicht erlaubt.

Offene Sprechstunden ab dem 20.03.2023

Freitag, 17. März 2023

Ab Montag, den 20.03.2023, ändern wir unseren Ablauf für Erkältungspatienten. Um den Ablauf wieder etwas flüssiger zu gestalten, gelten ab diesem Tag folgende Sprechstundenabläufe:

- Erkältungspatienten kommen stets in die offene Sprechstunde. Die Terminsprechstunde wird von uns weiterhin frei von Erkältungspatienten gestaltet (Ausnahme: Notfälle).
- Die offenen Sprechstunden werden nicht mehr getrennt nach Erkältung und Nicht-Erkältung.

Die Zeiten der offenen Sprechstunde ab dem 20.03.2023:
Montags 08:30h - 09:30h, 11:00h - 11:30h sowie 17:00h - 17:30h
Dienstags 11:00h - 11:30h sowie 17:00h - 17:30h
Mittwochs 10:30h - 11:30h
Donnerstags 11:00h - 11:30h sowie 17:00h - 17:30h
Freitags 10:30h - 11:30h

Neu seit 01.01.2023: Die Ehegattennotvertretung

Dienstag, 10. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 tratt das Ehegattennotvertretungsrecht für ärztliche Behandlungen in Kraft. Es handelt sich dabei um ein im Gesetz (§ 1358 BGB) neu verankertes Vertretungsrecht. Ehegatt:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen können danach füreinander medizinische Entscheidungen treffen und Behandlungsverträge abschließen, wenn ein Ehegatte/eine Ehegattin aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit dazu nicht selbst in der Lage ist und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Ehegattennotvertretungsrecht trifft nur bestimmte Bereiche und gilt zeitlich eingeschränkt für sechs Monate. Das Vertretungsrecht endet, wenn dessen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, spätestens aber sechs Monate nach dem von dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin bestätigten Datum.

Bis zum 31.12.22 galt: Wird ein Ehegatte/eine Ehegattin oder Lebenspartner:in so krank, dass er/sie nicht mehr selbst entscheiden kann (einwilligungsunfähig), dann muss – sofern keine Vorsorgevollmacht besteht – gerichtlich ein Betreuer/eine Betreuerin bestellt werden, in dringenden Fällen ein:e Notbetreuer:in. Das war für viele Ehepaare in medizinischen Notsituationen unverständlich, da sie davon ausgingen, dass der/die verbleibende, gesundheitlich einwilligungsfähige Ehegatte/Ehegattin bzw. Lebenspartner:in in solchen Fällen die notwendigen medizinischen Entscheidungen treffen kann.

Das Formular zur Ehegattennotvertretung, gemeinsames Muster des Bundesministeriums der Justiz, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft findet sich beispielhaft hier

https://www.kvhessen.de/fileadmin/user_upload/kvhessen/Mitglieder/Recht_Vertrag/VERTRAG_Ehegattenvertretung_Formular.pdf

Information für Patienten außerhalb Wettenbergs

Mittwoch, 28. September 2022

Eine große Zahl an Patienten wünscht bei uns eine hausärztliche Betreuung, obwohl der Wohnort nicht in Wettenberg liegt. Dies ehrt uns. Da zu einer kompletten hausärztlichen Betreuung jedoch auch die  Möglichkeit von Hausbesuchen im Falle einer Immobilität gegeben sein sollte, ist es uns nicht möglich, hausärztliche Betreuung von Patienten außerhalb Wettenbergs mit Hausbesuchen anzubieten, da unser Versorgungsauftrag für Wettenberg gilt und dieser Bereich unsere komplette „Woman- und Manpower“ erfordert.


In Lollar, Ruttershausen, Fellingshausen, Biebertal und insbesondere im Stadtgebiet Gießens existieren laut KV Hessen genügend Arztpraxen mit Hausbesuchsmöglichkeiten im jeweiligen Versorgungsgebiet.

Daher ist im Falle eines Wohnortwechsels auch der Wechsel der Hausarztpraxis für Sie als Patient sinnvoll - auch wenn wir das stets persönlich bedauern.

Selbstverständlich dürfen Sie weiterhin in unsere Praxis kommen – eine Hausbesuchsmöglichkeit können wir Ihnen dann jedoch aus Kapazitätsgründen nicht mehr zur Verfügung stellen.

Jetzt wird es wieder kompliziert - man möge sagen "deutsch-unbürokratisch": Neue "Vorsorge"leistung Hepatitis ab dem 01.10.2021

Donnerstag, 16. September 2021

Welche gibt es dann? Ein Screening auf Vorliegen einer Infektion mit dem Hepatitis B und/oder Hepatitis C Virus. Klingt einfach, oder? Ist es aber nicht. Warum? Erklären wir.

1. Es darf nur im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung erfolgen.

2. Es darf nur im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung AB DEM 35. Lebensjahr (!) erfolgen

3. Es darf nur EINMAL IM LEBEN erfolgen!

4. Wenn eine Gesundheitsuntersuchung bereits zwischen dem 13.02.2018 und 30.09.2021 erfolgte, so darf auf Wunsch des GKV-Versicherten diese einmal im Leben bezahlte Untersuchung nachgefordert werden, da man ja die nächste Gesundheitsuntersuchung erst drei Jahre später hätte bei bereits ab dem 01.10.2021 bestehendem Anspruch

Wir fragen uns natürlich sofort: Hepatitis B und C werden z.B. sexuell übertragen. Dies scheint nach den Vorstellungen der Entscheider wohl erst ab dem 35. Lebensjahr zu beginnen, oder?

Das wiederum steht im krassen Widerspruch zu dem dahinterstehendem Vorhaben: Diese Infektionen - insbesondere die nicht impfbare Hepatitis C - sollen möglichst früh erkannt werden, da diese im frühen Stadium mittlerweile gut medikamentös behandelbar ist.

Wieder einmal Entscheidungen von Entscheidungsträgern, die nach unserer Meinung auch hier wieder jegliche Nachvollziehbarkeit vermissen lassen. Man könnte auch sagen: Purer Aktionismus!

Schlafapnoe-Screening jetzt bei uns möglich

Sonntag, 10. November 2019

Das sogenannte obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) ist eine schwerwiegende Erkrankung. Hierbei kommt es während des Schlafs - meistens in Rückenlage - zu einem Verschluss des Lufttraktes im Rachenraum über mehr als 10 Sekunden, nicht selten sogar mehr als eine Minute.

Die Folge ist dann ein Abfall der Sauerstoffsättigung, was wiederum eine Aktivierung von Stresshormonen zur Folge hat. Dauerhaft erhöhte Spiegel an Stresshormonen wiederum erhöht über die Zeit das Risiko von Herzinfarkten und Schlaganfällen! Die Erkrankung gilt wissenschaftlich sehr gut nachvollziehbar als "Brandbeschleuniger einer Arteriosklerose". In der Tat: Patienten mit unerkannter Schlafapnoe haben eine niedrigere Lebenserwartung!

Typische Symptome dieser Erkrankung sind insbesondere eine vorliegende Tagesmüdigkeit. Aber auch nächtliches Schwitzen, nächtliche Herzrhythmusstörungen, schlecht einstellbarer Blutdruck (insbesondere fehlender nächtlicher Abfall des Blutdrucks) sind Folge der erhöhten Stresshormonspiegel.

Die Diagnostik beginnt mit der sogenannten "Polygraphie": Hierbei erhält der Patient ein Gerät mit nach Hause, welches folgende Parameter registriert: Den Atemluftstrom, die Bewegung des Brustkorbs und des Bauchs, die Körperlage während des Schlafs sowie natürlich die Sauerstoffsättigung.

Der Patient mit entsprechender Verdachtsdiagnose bekommt von uns zunächst in der Praxis die Anlage des Gerätes erklärt und demonstriert, nimmt das Gerät dann mit nach Hause und "verkabelt" sich dann kurz vor dem Schlafengehen selbst. Am Folgetag bringt er das Gerät wieder in die Praxis und kann dann das Ergebnis in der Regel ein bis zweit Tage später bei uns abfragen.

Im Falle eines auffälligen Befundes erfolgt dann neben einer HNO-ärztlichen Untersuchung die Vorstellung in einem Schlaflabor unter Mitgabe des schriftlichen Polygraphie-Befundes.

Das Screening darf nur bei begründeten Verdachtsfällen mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Hierzu sollte neben dem Schnarchen auch eine Tagesschläfrigkeit vorliegen.

Schauen Sie doch einfach beispielhaft auf folgende Internetseite:

https://nri-med.de/wp-content/uploads/ESS-Diagnosefragebogen.pdf

Hier können Sie vorab einen kleinen Test auf Vorliegen einer erhöhten Tagesschläfrigkeit durchführen. Besteht bei Ihnen oder bei Ihren Bekannten/Verwandten ein entsprechender Verdacht? Dann vereinbaren Sie doch gerne einen Termin in unserer Sprechstunde zur Polygraphie.

Patienteninformation zu Schlafstörungen

Donnerstag, 09. August 2018

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein interesanntes Informationsblatt zum Thema Schlaflosigkeit veröffentlicht. Schlafstörungen sínd ein sehr häufiges Problem.

Sie finden das Informationsblatt unter folgendem Link:

http://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_Insomnie.pdf

Patientenverfügung - Ein wichtiges Thema

Mittwoch, 08. August 2018

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie heute zudem über das Thema Patientenverfügung, denn:

Die Patientenverfügung ist ein häufiges Thema bei uns in der Praxis. Hier bestehen oft Unklarheiten, wie diese zu handhaben sind. Zunächst: Für eine wirksame Patientenverfügung muss niemand Geld ausgeben. Ein Rechtsanwalt und/oder ein Notar ist hierzu nicht erforderlich. Mal ehrlich: Haben Sie sich bereits mit diesem Thema beschäftigt? Sie fühlen sich vielleicht noch zu jung hierzu?

Dieses Thema sollte jeden unabhängig vom Alter betreffen, denn jeder kann heute oder morgen in eine Situation geraten, bei der das Vorhandensein einer Patientenverfügung sehr wichtig sein kann. Es ist nie zu spät dafür!

Jeder kann seinen Willen in freier Form in einer Patientenverfügung darlegen. Diese ist mit eigenhändiger Unterschrift gültig. Im Juli 2016 kam es abermals zu gesetzlichen Änderungen, die beim Verfassen einer Patientenverfügung Beachtung finden sollten. Wo man sich informieren kann? Wie eine gute Patientenverfügung aussehen kann? Das erfahren Sie in verständlicher Form und mit zusätzlichen Erläuterungen auf der Homepage des Bundesjustizministeriums. Dort lohnt sich ein Blick in die dortige Broschüre. Weiterhin kann zur eigenen Bearbeitung eine Datei als ".pdf" heruntergeladen werden.

Die Seite des Justizministeriums: https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html?nn=6765634#[Thema3]

Denken Sie mal drüber nach!

Künftig Vorsorge-Darmspiegelungen für Männer bereits ab dem 50. Lebensjahr

Sonntag, 29. Juli 2018

Da Männer bekanntermaßen häufiger an Darmkrebs erkranken wird es  - voraussichtlich wahrscheinlich ab dem Jahr 2019 - zu einer früheren Empfehlung einer Vorsorge-Darmspiegelung für Männer kommen. Bislang war es so, daß sowohl für Frauen als auch für Männer die Vorsorgekoloskopie ab dem 55. Lebensjahr und dann noch einmal nach 10 Jahren empfohlen wurde. 

Ab 2019 ist geplant, ein schriftliches Einldungsverfahren für die Darmspiegelung einzuführen. Dann sollen Männer bereits ab dem 50.Lebensjahr eine Koloskopie in Anspruch nehmen dürfen. Wir halten dies aufgrund der wissenschaftlichen Daten für absolut sinnvoll und hoffen, daß die jetzt nur noch erforderlichen Formalitäten (Vereinheitlichung des Einladungsverfahrens bundesweit) nicht viel Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Einen ausführlichen Artikel hierüber finden Sie hier:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96594/Versicherte-werden-kuenftig-zur-Darmkrebsfrueherkennung-eingeladen

Screening auf Erweiterung der Bauchschlagader für Männer ab dem 65. Lebensjahr ab dem 01.01.2018 Kassenleistung

Dienstag, 02. Januar 2018

Wir möchten Sie auf eine wichtige, ab dem 01.Januar 2018 bestehende Neuerung für gesetzlich versicherte Männer aufmerksam machen.

Seit Jahren ist bekannt, dass das Risiko, an einem Bauchaortenaneurysma – also einer Erweiterung der Bauchschlagader zu leiden – mit dem Alter deutlich zunimmt. Das größte Risiko eines solchen Aneurysmas ist ein Platzen dieses Gefäßes mit einem Verbluten innerhalb von wenigen Minuten.

Man geht davon aus, dass 9% (!) der über 65-jährigen Männer an einer Erweiterung der Bauchschlagader leidet. Symptome gibt es keine: Der Patient selbst bemerkt dies nicht.

Ab dem 01.01.2018 ist ein einmaliges Screening per Ultraschall für alle Männer  ab dem 65. Lebensjahr eine Kassenleistung. Für Frauen gilt dies nicht, da man bei Frauen nach aktuellen Studiendaten nicht von einer Verbesserung einer Prognose durch ein Screening ausgeht. Dies ist nicht unsere Meinung, wir müssen uns aber an diese Vorgaben halten.

Nicht alle Ärzte dürfen dieses Screening durchführen: Ein Arzt benötigt neben  Erfahrung auf diesem Gebiet eine Abrechnungsgenehmigung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.

Unsere Praxis besitzt sowohl die Expertise als auch die Genehmigung zur Abrechnung ab dem 01.01.2018.

Daher: Melden Sie sich gerne bei für ein entsprechendes Screening im neuen Jahr an. Teilen Sie uns entweder per Online-Terminvereinbarung oder am Telefon mit, dass es sich um ein Screening der Bauchschlagader handelt.

Beste Voraussetzungen für das Ultraschallscreening ist eine vorherige Nüchtern-Periode von wenigstens 4 Stunden, damit der Bauch möglichst wenig Luft beinhaltet und dies die Ultraschallbedingungen verschlechtert.

Besprechen Sie dies auch gerne im Familien- oder Freundeskreis. Wir untersuchen auch gerne Patienten, die nicht bei uns hausärztlich betreut werden. 

Informationen über das Bauchaortenaneurysma erhalten Sie unter anderem auf folgender Internetseite:

https://www.cardio-guide.com/erkrankung/bauchaortenaneurysma/

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26.3 für Feuerwehrleute bei uns ab sofort durchführbar

Freitag, 24. März 2017

Wir freuen uns, Ihnen ab sofort die Vorsorgeuntersuchung G26 bei uns anbieten zu können. Hierbei handelt es sich um eine Vorsorgemedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst. 

Die notwendigen Voraussetzungen hierfür liegen vor: Sie benötigen neben einer körperlichen Untersuchung eine Ergometrie (Belastungs-EKG), einen Sehtest, eine Audiometrie (Hörtest), eine Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung), eine Untersuchung des Gehörgangs einschließlich des Trommelfells sowie eine Urinuntersuchung.

Sollten Sie erstmals in unserer Praxis zur G26 vorstellig werden, so bringen Sie uns bitte zum Untersuchungstermin eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer zuständigen Gemeinde mit. Termine erhalten sie unter der Telefonnummer 06406/83230 oder auch auf unserer Homepage unter der Rubrik „Online-Terminanfrage“. Wir freuen uns auf Sie!

Hörtest ab sofort bei uns möglich

Montag, 20. März 2017

Ab sofort können wir Ihnen eine weitere Diagnostik in unserer Praxis anbieten: Eine sogenannte Tonaudiometrie - auch "Hörtest" genannt. Hierbei werden Ihnen über einen Kopfhörer unterschiedliche Tonfrequenzen in unterschiedlichen Lautstärken vorgespielt. Sie müssen für diese Diagnostik hierzu also nicht mehr direkt in einer HNO-Praxis vorstellig werden. Dies ist nur bei auffälligem Hörtest erforderlich.

Sie sind sich bezüglich Ihres Hörvermögens unsicher? Sie wurden vielleicht sogar schon angesprochen? Der Vater/die Mutter stellt den Fernseher immer so laut? Sie können Gesprächen kaum folgen? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei uns!

Online-Terminanfrage - Jetzt bei uns möglich

Montag, 18. Juli 2016

Wir möchten Sie heute darauf aufmerksam machen, dass wir auf unserer Homepage www.praxis-wissmar.de eine Online-Terminanfrage installiert haben. Sie können zunächst den Grund Ihrer Vorstellung auswählen, anschließend 2 Terminzeiträume angeben. Verpflichtend ist die Angabe einer Telefonnummer und einer Email-Adresse, damit wir Sie erreichen können.

Sie erhalten innerhalb von spätestens 12 Stunden eine Rückmeldung von uns. Ausnahme: Anfragen die ab Freitag 09:00 Uhr eingehen werden Montagmorgen abgearbeitet.

Wichtig ist allerdings: Für akute Fälle bitten wir Sie, den gewohnt direkten telefonischen Weg zu gehen, da hier eine Online-Anfrage nur für unnötigen Zeitverlust sorgt.

Beachten Sie bei Anfragen stets die Zeiten der offenen Sprechstunde: Hier werden keine Termine vergeben.

Schweigepflichtentbindung als Download verfügbar

Montag, 18. Juli 2016

Haben Sie schon gesehen, dass Sie auf unserer neu gestalteten Homepage eine Schweigepflichtentbindung herunterladen können?

Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und gilt - das wissen viele nicht - auch über den Tod hinaus. Aber selbst bei banalen Sachen wie "darf ich mal die Laborwerte meines Manns im Ausdruck mitnehmen" verbietet uns die Schweigepflicht, dies zu tun.

Mit dem Formular können Sie uns gegenüber einzelnen Personen oder auch Behörden von der Schweigepflicht entbinden - und dies selbstverständlich auch jederzeit wieder zurücknehmen. Einfach das Formular ausdrucken, ausfüllen und bei uns abgeben.

Hautkrebsscreening für Personen ab dem 20. Lebensjahr als Kassenleistung - Versicherte der Techniker Krankenkasse

Montag, 18. Juli 2016

Wir erhalten vermehrt Anfragen mit dem Wunsch auf ein Hautkrebsscreening als Selbstzahlerleistung vor dem 35. Lebensjahr. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Versicherte der Techniker Krankenkasse seit 2015 diese Untersuchung zu Lasten der Krankenkasse durchführen lassen können. Dies muss jedoch dann bei einem Facharzt für Hautkrankheiten (Hautarzt) durchgeführt werden.

Erneute Erweiterung unseres Spektrums: Verkehrsmedizin

Montag, 18. Juli 2016

Dr. Martin Bayer hat die Weiterbildung "Verkehrsmedizinische Qualifikation" abgeschlossen. Er darf ab sofort für jede Fahrerlaubnisbehörde Gutachten zur Fahrerlaubsniseignung in seinem Fachgebiet - der Inneren Medizin und der Diabetologie - erstellen. Diese Gutachten haben für betroffene Personen jedoch immer einen unangenehmen Hintergrund - werden diese doch in der Regel nach Unfällen, Fahrten unter Alkoholeinflüssen o.Ä. von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert, um die Fahrerlaubsnis weiterhin behalten zu können.

Der Hauptgrund für die Weiterbildung bestand für uns darin, Sie im Falle diesbezüglich aufkommender Fragen kompetent beraten zu können: Oft besteht im Falle bestimmter Erkrankungen auch für das Führen von Mofa/Moped/Motorrädern ein absolutes Fahrverbot für eine gewisse Zeitperiode. Das Thema diesbezüglich ist sehr komplex.

Haben Sie bitte bei Fragen keine Angst: Kein vorgetragener Fall kann ohne Schweigepflichtentbindung vom Arzt an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben werden. Ausnahme: Es besteht akute Gefahr für das eigene oder das Leben anderer.