Aktuelle Informationen aus unserer Praxis
Sie stellen sich beim Facharzt vor – dort wird jedoch von Ihnen eine Dringlichkeitsüberweisung für die Behandlung verlangt – eine Klarstellung dazu
Dienstag, 26. September 2023Die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen immer wieder hierzu fest:
Es ist nicht zulässig, dass Patienten vonseiten einer Facharztpraxis mit einer bestehenden regulären Überweisung zum Hausarzt zurückgeschickt werden, um diese in einen Hausarzt-Vermittlungsfall eintauschen zu lassen.
Ebenfalls ist es nicht zulässig, eine eigene Terminvergabe abseits medizinischer Gründe zu verweigern und einen Hinweis auf einen vermeintlichen Überweisungszwang auszusprechen.
Das bedeutet: Das Ausstellen einer Dringlichkeitsüberweisung auf Verlangen der Facharztpraxis ist nicht erlaubt.
Neuer Coronaimpfstoff da – Jetzt endlich auch in Hessen für uns über die Krankenkasse abrechenbar
Donnerstag, 21. September 2023Der neue angepasste BioNTech-Coronaimpfstoff ist da. Wir können ab sofort mit der Impfung beginnen. Wer soll aufgefrischt werden? Alle Patienten ab dem 60. Lebensjahr sowie chronisch Kranke unter 60 Lebensjahren.
Für beide Gruppen gilt: Die letzte Impfung ODER die letzte NACHGEWIESENE (also nicht vermutete) Coronainfektion sollte länger als 12 Monate zurückliegen – sonst muss noch nicht geimpft werden.
Sie benötigen keinen Termin für die Impfung. Wir haben feste Impfzeiten eingerichtet, zu denen ohne Terminvereinbarung einfach in die Praxis gekommen werden kann. Diese sind:
Montags: 14:30h bis 15:30h
Dienstags: 09:00h bis 10:00h
Donnerstags: 09:00h bis 10:00h sowie 14:30h bis 15:30h
Für in diesen Zeiten Verhinderte bieten wir natürlich auch Impfungen mit Termin an.
Soeben erreicht uns die Meldung der KV Hessen, dass es jetzt endlich zu einer Einigung der Impfvergütung für gesetzlich Versicherte gekommen ist. Somit können wir Sie jetzt endlich gegen die neue Coronavariante impfen, ohne Ihnen dabei Bargeld "abnehmen" zu müssen.
Endlich mal eine gute Nachricht!
Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren jetzt auch eingetroffen – zunächst jedoch lediglich 100 Impfdosen !
Mittwoch, 20. September 2023Ab sofort können sich auch Menschen ab 60Jahren bei uns gegen Grippe impfen lassen. Der Impfstoff für gesetzlich Versicherte ist eingetroffen. Wie immer benötigen Privatversicherte für die Impfung ein Rezept, um damit den Impfstoff in der Apotheke zu besorgen.
Das Thema „Lieferengpässe“ greift offensichtlich jetzt auch beim Thema Grippeimpfung um sich, nur so können wir uns erklären, dass gerade einmal ein Fünftel der bestellten Dosen heute bei uns angekommen ist. Diese werden leider "ruckizucki" vergriffen sein.
Und: Nach Aussagen von Patienten wurde manchem in Apotheken schon gesagt, sie könnten wohl erst Ende Oktober mit einer Rezepteinlösung rechnen. Dies wäre aus unserer Sicht schon alleine deshalb ein Problem, falls wie im vergangenen Jahr die erste Grippewelle wieder Anfang Oktober losrollen sollte.
Parallel können Sie sich auch gegen das Coronavirus auffrischen lassen. Denken Sie dann aber bitte an das Mitbringen der Impfkosten in Höhe von 21,44€ (am besten passend), die Sie für Ihre Krankenkasse bei einer Coronaimpfung zunächst vorlegen und sich dann rückerstatten lassen müssen.
Wir können leider nicht jedem unserer Patienten erklären, warum dies in Hessen so ist. Nachlesen lässt es sich im Internet unter
https://www.kvhessen.de/publikationen/coronaimpfungen-und-stand-der-verhandlungen
Auch hier nochmal zur Erinnerung unsere Impfzeiten ohne Terminvereinbarung:
Montags: 14:30h bis 15:30h
Dienstags: 09:00h bis 10:00h
Donnerstags: 09:00h bis 10:00h sowie 14:30h bis 15:30h
Für in diesen Zeiten Verhinderte bieten wir natürlich auch Impfungen mit Termin an.
*** Grippeimpfstoff für unter 60-Jährige ist da – für über 60-Jährige erwarten wir ihn in den nächsten Tagen – Info zur Covid-Impfung ***
Donnerstag, 07. September 2023
Für unter 60-Jährige haben wir den aktuellen Grippeimpfstoff in der Praxis. Wie immer haben wir feste Impfzeiten, zu denen ohne Terminvereinbarung einfach in die Praxis gekommen werden kann.
Diese sind:
Montags: 14:30h bis 15:30h
Dienstags: 09:00h bis 10:00h
Donnerstags: 09:00h bis 10:00h sowie 14:30h bis 15:30h
Für in diesen Zeiten Verhinderte (z.B. Berufstätige) gibt es natürlich weitere Impftermine nach Terminvereinbarung.
Wir melden selbstverständlich sofort, sobald der Impfstoff für die über 60-Jähren verfügbar ist.
Zudem gibt es ab dem 19.09.2023 einen an aktuell kursierende Varianten „XBB.1.5“ angepassten COVID-Impfstoff. Es darf laut Bundesministerium für Gesundheut ausschließlich der Impfstoff der Firma BioNTech geimpft werden.
WICHTIG: Die Krankenkassen in Hessen zahlen weiterhin die Impfung gegen Corona NICHT! Daher muss in Hessen diese Impfung (Stand 07.09.2023) von den Versicherten in der Praxis bezahlt werden und die Rechnung anschließend zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Der Rechnungsbetrag beläuft sich dann auf 21,44€ (GoÄ Ziffer 1 sowie GoÄ Ziffer 375 – jeweils Steigerungsfaktor 2,3). Wir hoffen natürlich weiterhin auf eine Einigung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen bis zum Start der Impfungen, da dies den Ablauf in der Praxis dann wesentlich vereinbart.
Aufgefrischt werden sollen alle Personen ab dem 60. Lebensjahr, Personen unter 60 Jahren mit chronischen Krankheiten und Personen mit viel Personenkontakten, deren letzte Impfung oder nachgewiesene Corona-Erkrankung länger als 12 Monate her ist.
Ein Impfabstand zur Grippeimpfung ist nicht erforderlich. Auch hier ist bei uns keine Anmeldung erforderlich. Es gelten die gleichen Impfzeiten wie für die Grippeimpfung oben erwähnt, jedoch natürlich erst ab Verfügbarkeit.
Unserem Ablauf hilft es enorm, wenn wir im Falle des Wunschs auf beide Impfungen diese auch gleich simultan durchführen.
Information für Patienten außerhalb Wettenbergs
Mittwoch, 28. September 2022Eine große Zahl an Patienten wünscht bei uns eine hausärztliche Betreuung, obwohl der Wohnort nicht in Wettenberg liegt. Dies ehrt uns. Da zu einer kompletten hausärztlichen Betreuung jedoch auch die Möglichkeit von Hausbesuchen im Falle einer Immobilität gegeben sein sollte, ist es uns nicht möglich, hausärztliche Betreuung von Patienten außerhalb Wettenbergs mit Hausbesuchen anzubieten, da unser Versorgungsauftrag für Wettenberg gilt und dieser Bereich unsere komplette „Woman- und Manpower“ erfordert.
In Lollar, Ruttershausen, Fellingshausen, Biebertal und insbesondere im Stadtgebiet Gießens existieren laut KV Hessen genügend Arztpraxen mit Hausbesuchsmöglichkeiten im jeweiligen Versorgungsgebiet.
Daher ist im Falle eines Wohnortwechsels auch der Wechsel der Hausarztpraxis für Sie als Patient sinnvoll - auch wenn wir das stets persönlich bedauern.
Selbstverständlich dürfen Sie weiterhin in unsere Praxis kommen – eine Hausbesuchsmöglichkeit können wir Ihnen dann jedoch aus Kapazitätsgründen nicht mehr zur Verfügung stellen.
Jetzt wird es wieder kompliziert - man möge sagen "deutsch-unbürokratisch": Neue "Vorsorge"leistung Hepatitis ab dem 01.10.2021
Donnerstag, 16. September 2021Welche gibt es dann? Ein Screening auf Vorliegen einer Infektion mit dem Hepatitis B und/oder Hepatitis C Virus. Klingt einfach, oder? Ist es aber nicht. Warum? Erklären wir.
1. Es darf nur im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung erfolgen.
2. Es darf nur im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung AB DEM 35. Lebensjahr (!) erfolgen
3. Es darf nur EINMAL IM LEBEN erfolgen!
4. Wenn eine Gesundheitsuntersuchung bereits zwischen dem 13.02.2018 und 30.09.2021 erfolgte, so darf auf Wunsch des GKV-Versicherten diese einmal im Leben bezahlte Untersuchung nachgefordert werden, da man ja die nächste Gesundheitsuntersuchung erst drei Jahre später hätte bei bereits ab dem 01.10.2021 bestehendem Anspruch
Wir fragen uns natürlich sofort: Hepatitis B und C werden z.B. sexuell übertragen. Dies scheint nach den Vorstellungen der Entscheider wohl erst ab dem 35. Lebensjahr zu beginnen, oder?
Das wiederum steht im krassen Widerspruch zu dem dahinterstehendem Vorhaben: Diese Infektionen - insbesondere die nicht impfbare Hepatitis C - sollen möglichst früh erkannt werden, da diese im frühen Stadium mittlerweile gut medikamentös behandelbar ist.
Wieder einmal Entscheidungen von Entscheidungsträgern, die nach unserer Meinung auch hier wieder jegliche Nachvollziehbarkeit vermissen lassen. Man könnte auch sagen: Purer Aktionismus!