Aktuelle Informationen aus unserer Praxis

Künftig Vorsorge-Darmspiegelungen für Männer bereits ab dem 50. Lebensjahr

Sonntag, 29. Juli 2018

Da Männer bekanntermaßen häufiger an Darmkrebs erkranken wird es  - voraussichtlich wahrscheinlich ab dem Jahr 2019 - zu einer früheren Empfehlung einer Vorsorge-Darmspiegelung für Männer kommen. Bislang war es so, daß sowohl für Frauen als auch für Männer die Vorsorgekoloskopie ab dem 55. Lebensjahr und dann noch einmal nach 10 Jahren empfohlen wurde. 

Ab 2019 ist geplant, ein schriftliches Einldungsverfahren für die Darmspiegelung einzuführen. Dann sollen Männer bereits ab dem 50.Lebensjahr eine Koloskopie in Anspruch nehmen dürfen. Wir halten dies aufgrund der wissenschaftlichen Daten für absolut sinnvoll und hoffen, daß die jetzt nur noch erforderlichen Formalitäten (Vereinheitlichung des Einladungsverfahrens bundesweit) nicht viel Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Einen ausführlichen Artikel hierüber finden Sie hier:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96594/Versicherte-werden-kuenftig-zur-Darmkrebsfrueherkennung-eingeladen

Online-Terminanfrage - Jetzt bei uns möglich

Montag, 18. Juli 2016

Wir möchten Sie heute darauf aufmerksam machen, dass wir auf unserer Homepage www.praxis-wissmar.de eine Online-Terminanfrage installiert haben. Sie können zunächst den Grund Ihrer Vorstellung auswählen, anschließend 2 Terminzeiträume angeben. Verpflichtend ist die Angabe einer Telefonnummer und einer Email-Adresse, damit wir Sie erreichen können.

Sie erhalten innerhalb von spätestens 12 Stunden eine Rückmeldung von uns. Ausnahme: Anfragen die ab Freitag 09:00 Uhr eingehen werden Montagmorgen abgearbeitet.

Wichtig ist allerdings: Für akute Fälle bitten wir Sie, den gewohnt direkten telefonischen Weg zu gehen, da hier eine Online-Anfrage nur für unnötigen Zeitverlust sorgt.

Beachten Sie bei Anfragen stets die Zeiten der offenen Sprechstunde: Hier werden keine Termine vergeben.

Schweigepflichtentbindung als Download verfügbar

Montag, 18. Juli 2016

Haben Sie schon gesehen, dass Sie auf unserer neu gestalteten Homepage eine Schweigepflichtentbindung herunterladen können?

Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und gilt - das wissen viele nicht - auch über den Tod hinaus. Aber selbst bei banalen Sachen wie "darf ich mal die Laborwerte meines Manns im Ausdruck mitnehmen" verbietet uns die Schweigepflicht, dies zu tun.

Mit dem Formular können Sie uns gegenüber einzelnen Personen oder auch Behörden von der Schweigepflicht entbinden - und dies selbstverständlich auch jederzeit wieder zurücknehmen. Einfach das Formular ausdrucken, ausfüllen und bei uns abgeben.

Hautkrebsscreening für Personen ab dem 20. Lebensjahr als Kassenleistung - Versicherte der Techniker Krankenkasse

Montag, 18. Juli 2016

Wir erhalten vermehrt Anfragen mit dem Wunsch auf ein Hautkrebsscreening als Selbstzahlerleistung vor dem 35. Lebensjahr. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Versicherte der Techniker Krankenkasse seit 2015 diese Untersuchung zu Lasten der Krankenkasse durchführen lassen können. Dies muss jedoch dann bei einem Facharzt für Hautkrankheiten (Hautarzt) durchgeführt werden.

Erneute Erweiterung unseres Spektrums: Verkehrsmedizin

Montag, 18. Juli 2016

Dr. Martin Bayer hat die Weiterbildung "Verkehrsmedizinische Qualifikation" abgeschlossen. Er darf ab sofort für jede Fahrerlaubnisbehörde Gutachten zur Fahrerlaubsniseignung in seinem Fachgebiet - der Inneren Medizin und der Diabetologie - erstellen. Diese Gutachten haben für betroffene Personen jedoch immer einen unangenehmen Hintergrund - werden diese doch in der Regel nach Unfällen, Fahrten unter Alkoholeinflüssen o.Ä. von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert, um die Fahrerlaubsnis weiterhin behalten zu können.

Der Hauptgrund für die Weiterbildung bestand für uns darin, Sie im Falle diesbezüglich aufkommender Fragen kompetent beraten zu können: Oft besteht im Falle bestimmter Erkrankungen auch für das Führen von Mofa/Moped/Motorrädern ein absolutes Fahrverbot für eine gewisse Zeitperiode. Das Thema diesbezüglich ist sehr komplex.

Haben Sie bitte bei Fragen keine Angst: Kein vorgetragener Fall kann ohne Schweigepflichtentbindung vom Arzt an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben werden. Ausnahme: Es besteht akute Gefahr für das eigene oder das Leben anderer.