Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Viele Menschen nehmen sich vor, wieder mit sportlicher Betätigung wie Radfahren, Laufen, Ausdauersport oder auch Leistungssport zu beginnen. Der Nutzen körperlicher Aktivität ist in allen Altersgruppen und Geschlechtern sowie in der Prävention und Therapie chronischer Erkrankungen unbestritten. Die Förderung eines aktiven Lebensstils ist wichtig
Im Zusammenhang mit sportlicher Aktivität kann es jedoch zu unerwünschten Ereignissen kommen. Meist handelt es sich um weniger schwerwiegende Ereignisse, die das muskuloskelettale System betreffen. Allerdings kann es unter Belastung auch zum Auftreten eines akuten Herzinfarkts oder zu einem plötzlichen Herztod kommen, wenn auch sehr selten. Bewegung schützt einerseits langfristig vor kardiovaskulären Ereignissen, vermag aber bei gefährdeten Personen das Risiko eines plötzlichen Herztodes akut zu triggern. Davon besonders betroffen sind eher inaktive Menschen – vorwiegend Männer – während oder kurz nach einer intensiveren Belastung. Aber auch bei Athleten mittleren Alters zeigten bei etwa 4% ein hohes kardiovaskuläres Risikoprofil.
Die aktuelle S2k-Leitlinie bezieht sich auf Erwachsene, die neu oder wieder mit Sport beginnen bzw. sich mehr, vor allem mit höheren Intensitäten bewegen möchten. Mithilfe einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung sollen Erwachsene mit möglichen Risiken für ein fatales Ereignis frühzeitig identifiziert werden. Somit soll die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung dazu beitragen, mögliche kardiometabolische bzw. muskuloskelettale Risiken zu minimieren.
Die Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung beinhaltet immer ein ärztliches Gespräch, eine körperliche Untersuchung sowie ein EKG. Je nach Situation und Vorerkrankungen sind weitere Untersuchungen wie die Durchführung eines Herzultraschalls, eines Belastungs-EKG‘s sowie einer Lungenfunktionsprüfung sinnvoll. Alle Untersuchungen können bei uns in der Praxis in Wissmar durchgeführt werden.
Die Untersuchung ist immer eine Privatleistung, die meisten gesetzlichen Versicherungen erstatten ihren Versicherten jedoch diesen Betrag. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Krankenkasse nach.