Tauchtauglichkeits- Untersuchung

Taucher benötigen zur Durchführung des Tauchsports ein ärztliches Attest im Sinne einer Tauchtauglichkeitsbestätigung. Dieses können Sie bei uns in der Praxis erwerben.

Wir orientieren uns bei der Durchführung der Untersuchung an den Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM). Nach bestandener Untersuchung erhalten Sie von uns das von der GTÜM vorgesehene offizielle Formular zur Bescheinigung der Tauchtauglichkeit.

Die Tauchtauglichkeit muss in bestimmten Intervallen erneut bescheinigt werden:

  1. - Spät. nach einem Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  2. - Spät. nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  3. - Spät. nach einem Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind

Altersabhängig werden neben der Erhebung der Krankheitsvorgeschichte sowie der erfolgten Tauchgänge eine körperliche Untersuchung, eine Blutentnahme, ein Ruhe-EKG, eine Lungenfunktionsprüfung sowie ein Belastungs-EKG durchgeführt.

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und entspricht daher einer Selbstzahlerleistung.

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